Condamnation définitive pour le thérapeute vaudois
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Waadtläder Therapeuten abgelehnt, der im Juni 2017 wegen Ausnützung einer Notlage von zwei Patientinnen verurteilt wurde. Die Strafe von dreieinhalb Jahren, welche die Waadtländer Justiz ausgesprochen hat, ist definitiv. (Urteil 6B_1175/2017) (as)
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