Keine Scheinehe: Zürcher Migrationsamt muss über die Bücher
BGer – Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat die Aufenthaltsbewilligung einer Türkin zu unrecht nicht verlängert. Das Amt hatte die Heirat der Frau mit einem Schweizer für eine Scheinehe gehalten. Das Bundesgericht hat den Entscheid nun aufgehoben. (Urteil 2C_595/2017)
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