Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Neue Finanzhilfen ab 1. Juli 2018
Der Bund unterstützt jene Kantone und Gemeinden, welche die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung senken. Zudem fördert er Projekte, mit denen Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse berufstätiger Eltern ausgerichtet werden. Für diese zwei neuen Finanzhilfen stellt der Bund CHF 100 Millionen bereit. An seiner Sitzung vom 25. April 2018 hat der Bundesrat entschieden, das revidierte Gesetz sowie die entsprechenden Verordnungsänderungen auf den 1. Juli 2018 in Kraft zu setzen.
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