Seco lehnt Export von Aufzeichnungssoftware an Türkei zu Recht ab
BVGer – Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat den Export von Softwarelösungen für das Auswerten von Funksprüchen an den türkischen Geheimdienst zu Recht nicht bewilligt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Bei einem Ausfuhrgesuch für China muss das Seco hingegen über die Bücher. (Urteile B-7184/2017, B-2054/2017)
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