Urteil gegen drei Türken wegen Rassendiskriminierung revidiert
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil gegen drei Türken revidiert, die aufgrund der Leugnung des Genozids an den Armeniern wegen Rassendiskriminierung verurteilt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Schweiz in diesem Falls wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit. (Urteil 6F_7/2018)
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