Vermögensverwaltung: Im Schadensfall zählen bei Klage die Details
BGer – Wer mit einer Bank einen Vermögensverwaltungsvertrag abschliesst und wegen pflichtwidriger Anlagen Geld verliert, muss seinen Schaden bei einer Klage vor Gericht detailliert aufzeigen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichts, das die Beschwerde einer Genfer Privatbank gutgeheissen hat. (Urteil 4A_586/2017)
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