Bundesgericht bestätigt Massnahmen gegen Stalker
BGer – Das Bundesgericht hat das Kontaktverbot und weitere Massnahmen gegen einen Stalker bestätigt, der eine Frau sowie ihr privates und berufliches Umfeld nach einer kurzen Beziehung mit Mails, Briefen und Telefonaten belästigte. Der Mann findet dies unverhältnismässig. (Urteil 5A_429/2017)
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