Datensicherheit bei genetischen Untersuchungen beim Menschen
Normanalyse und praktische Umsetzungsvorschläge für Art. 10 E-GUMG
Der Datenschutz hat bei genetischen Informationen eine besondere Bedeutung. Denn diese Informationen sind höchst brisant und behalten ein Leben lang ihre Gültigkeit. Gerade durch den zweiten Umstand unterscheiden sie sich fundamental von anderen Informationen und müssen folglich auch besonders geschützt werden. Im vorliegenden Beitrag setzt sich der Autor mit der Regelung der Datensicherheit im Entwurf des GUMG auseinander, diskutiert Verbesserungsmöglichkeiten und gibt Anregungen für die praktische Umsetzung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Grundlegendes
- 1. Besonderheiten von genetischen Informationen
- 2. Revision des GUMG
- 3. Subsidiärer Schutz durch das DSG
- III. Schutz von Proben und genetischen Daten
- 1. Entstehungsgeschichte des Art. 10 E-GUMG
- 2. Normanalyse
- a. Schutzobjekt des Art. 10 E-GUMG
- aa. Genetische Daten
- bb. Proben
- b. Adressat des Art. 10 E-GUMG
- c. Schutzziel des Art. 10 E-GUMG
- aa. Schutz vor unbefugtem Bearbeiten
- bb. Unbefugtes Bearbeiten
- cc. Neue Schutzzielumschreibung
- i. Datensicherheit als Ausgangspunkt
- ii. Schutzbedarf von Proben und genetischen Daten
- iii. Vertraulichkeitsbruch durch interne Personen
- d. Geeignete Schutzmassnahmen
- 3. Zusammenfassung und Normvorschlag
- 4. Technische und organisatorische Massnahmen
- a. Berechtigungskonzept
- b. Sensibilisierung, Schulung und Training
- c. Protokollierung
- d. Situationsspezifische Massnahmen
- aa. Geschützte Zone
- bb. Digitale Abschirmung
- cc. Datenablage / Datenträger / Löschung
- dd. Datenbearbeitung
- ee. Kommunikation und Datentransfer
- 5. Überlegungen zur Verordnungsstufe
- IV. Fazit und Schlusswort
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