Obligatorische Landesverweisung auch bei blossem Tatversuch
BGer – Die obligatorische Landesverweisung bei der Begehung bestimmter Straftaten durch Ausländer ist auch dann auszusprechen, wenn es beim blossen Tatversuch geblieben ist. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes ab, gegen den die Aargauer Justiz wegen versuchten Einbruchdiebstahls eine Landesverweisung von fünf Jahren verhängt hat. (Urteil 6B_1379/2017)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare