Affäre Cleusix: Kein Erfolg für Präsident von Leytron (VS)
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Gemeindepräsidenten von Leytron (VS) gegen die Einstellung eines Strafverfahrens in der Affäre Cleusix nicht eingetreten. Der Gemeindepräsident hatte in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige wegen unbefugten Aufnehmens fremder Gespräche eingereicht. (Urteil 6B_1128/2017)
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