Aufschiebende Wirkung für Beschwerde von Paolo Guerrero gewährt
Aus dem Bundesgericht
Schiedsgerichtsbarkeit, Zivilprozessrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Aufschiebende Wirkung für Beschwerde von Paolo Guerrero gewährt, in: Jusletter 4. Juni 2018
BGer – Die Präsidentin der I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts gewährt der Beschwerde des peruanischen Fussballspielers Paolo Guerrero gegen den noch nicht begründeten Entscheid des Internationalen Sportschiedsgerichts (Tribunal Arbitral du Sport, TAS) superprovisorisch die aufschiebende Wirkung. Die vom TAS von sechs Monaten auf vierzehn Monate erhöhte Sperre wegen einer Verletzung der Anti-Doping-Bestimmungen der FIFA hat somit vorerst keine Wirkung. Als Konsequenz kann Paolo Guerrero an der nächsten Fussball-Weltmeisterschaft der FIFA teilnehmen, die vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2018 in Russland stattfinden wird. (Urteil 4A_318/2018)
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