Jusletter

Einführung einer formellen Bewilligungspflicht für Chemikalien-Exporte nach Syrien

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: WTO und Aussenwirtschaftsrecht, Völkerrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Einführung einer formellen Bewilligungspflicht für Chemikalien-Exporte nach Syrien, in: Jusletter 4. Juni 2018
Der Bundesrat hat am 1. Juni 2018 mit einer Anpassung der Sanktionsverordnung gegenüber Syrien eine Präzisierung und Formalisierung der Bewilligungsprozesse hinsichtlich bestimmter Chemikalien, Werkstoffe und anderer Güter beschlossen. Dieser Schritt erfolgt im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Isopropanol nach Syrien im Jahr 2014. Die Nachprüfung dieses Geschäfts hatte ergeben, dass das SECO korrekt handelte, als es diese Lieferung nicht verhinderte. Der Stoff wurde vollständig im Herstellungsprozess eines Medikamentes des Schweizer Auftraggebers verwendet. Der Bundesrat will inskünftig aber sicherstellen, dass alle Lieferungen von Gütern nach Syrien, die statt für ihre vorgesehene, legitime Verwendung für die Herstellung von Kampfstoffen missbraucht werden könnten, einem Bewilligungsverfahren unterstellt werden. Eine vergleichbare Ausfuhrbeschränkung für solche Güter kennt auch die EU. Die Änderung tritt am 1. Juni 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.