Khalaf M. Al-Dulimi: Revisionsgesuch gutgeheissen – WBF muss neu entscheiden
BGer – Das Bundesgericht heisst das Revisionsgesuch des irakischen Staatsangehörigen Khalaf M. Al-Dulimi gut, das dieser im Anschluss an den Entscheid der Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2016 erhoben hat. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung wird prüfen müssen, ob der Betroffene vom Sanktionenkomitee der UNO in willkürlicher Weise auf die Liste der Personen aufgenommen wurde, deren Vermögenswerte von den UNO-Mitgliedstaaten einzuziehen sind. (Urteil 2F_23/2016)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare