Nachrichtendienst wollte Zahl überprüfter Asylgesuche zurückhalten
BVGer – Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) hat einem «Blick»-Journalisten 2017 zu Unrecht keine Informationen zur Anzahl überprüfter Asylgesuche geliefert. Dies hätte er tun müssen, bevor die Zahlen im Geschäftsbericht des Bundesrates veröffentlicht wurden, hält das Bundesverwaltungsgericht fest. (Urteil A-2070/2017)
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