Verurteilung wegen Rassendiskriminierung nach Aufruf zu Gewalt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Waadtländers wegen Rassendiskriminierung bestätigt. Der Mann hatte nach dem Anschlag auf die Redaktion der Zeitschrift «Charlie Hebdo» im Januar 2015 auf Facebook gefragt, wer beim «Abfackeln von Muslimen» mitmache. (Urteil 6B_267/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare