Jusletter

Datenschutz bei intelligenten Mess- und Steuersystemen

Der vielschichtige neue Rechtsrahmen

  • Autoren/Autorinnen: Stefan Rechsteiner / Thomas Steiner
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Stefan Rechsteiner / Thomas Steiner, Datenschutz bei intelligenten Mess- und Steuersystemen, in: Jusletter 11. Juni 2018
Seit dem 1. Januar 2018 sind neue Datenschutzbestimmungen im Stromversorgungsgesetz und in der Stromversorgungsverordnung in Kraft. Sie schaffen ein gutes Stück Rechtssicherheit aber auch ein komplexes System von Erlaubnistatbeständen, Beschränkungen der Zwecke der Datenbearbeitungen und Restriktionen hinsichtlich der Weitergabe von Personendaten aus intelligenten Mess-, Steuer- oder Regelsystemen. Die Autoren würdigen die neuen Bestimmungen und untersuchen ihr Verhältnis zu den energierechtlichen Vorschriften über das informationelle Unbundling.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Intelligente Systeme
  • 1. Intelligente Messsysteme
  • 2. Intelligente Steuer- und Regelsysteme
  • III. Dreistufiger Rechtsrahmen
  • 1. Übersicht
  • 2. Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
  • 3. Spezialbestimmungen für eng definierte Anwendungsbereiche
  • 3.1. Übersicht
  • 3.2. Erlaubnistatbestände und Restriktionen der Bearbeitung und Weitergabe
  • 3.2.1. Bearbeitung in pseudonymisierter Form
  • 3.2.2. Bearbeitung in nicht pseudonymisierter Form
  • 3.2.3. Erlaubnistatbestände für die Datenweitergabe
  • 3.3. Spezialbestimmungen zur Datensicherheit
  • 4. Kantonales Datenschutzrecht
  • IV. Neuer Interpretationsspielraum beim Datenschutz
  • 1. Gründe für neuen Interpretationsspielraum
  • 2. Endverbraucher und andere betroffene Personen
  • 2.1. Personenbezug
  • 2.2. Datenaggregation
  • 2.3. Pseudonymisierung erforderlich
  • 3. Neue Erlaubnistatbestände – neue Fragen
  • 3.1. Innovationsförderung durch Erlaubnistatbestände
  • 3.2. Irrtum über Konzeption des Schweizer Datenschutzrechts
  • 3.3. Unnötige Verwendungsbeschränkungen
  • 4. Privacy Center schafft Vertrauen in intelligente Systeme
  • 4.1. Weitere erlaubte Zwecke zur Ausschöpfung des Potentials der Daten
  • 4.2. Informationserfordernisse
  • 4.3. Kontrollmöglichkeiten schaffen Vertrauen
  • V. Verhältnis zum informationellen Unbundling
  • 1. Grundlagen
  • 2. Wirtschaftlich sensible Informationen
  • 3. Aus dem Netzbetrieb stammen
  • 4. Für andere Tätigkeiten nutzen
  • 5. Einwilligung des Kunden und Datenschutz
  • 6. Nötige Klarstellung in der Verordnung

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