«Funktionale Äquivalenz» digitaler Rechtsgeschäfte
Ein tragendes Grundprinzip für die Beurteilung der Rechtsgültigkeit von Rechtsinstituten und Rechtsgeschäften im schweizerischen Recht
Die Blockchain-Technologie eröffnet neue Möglichkeiten, etablierte Rechtsinstitute wie Besitz oder Rechtsgeschäfte technisch funktional äquivalent umzusetzen. Die Autoren schlagen vor, ein digitales System als funktional gleichwertig zum Bestand eines Rechtsinstituts oder zur Rechtsgültigkeit von Rechtsgeschäften anzuerkennen, wenn dieses alle inhaltlichen oder formalen Voraussetzungen erfüllen kann, die das schweizerische Recht daran knüpft. Diese Voraussetzungen sind gerichtlich überprüfbar und können gesetzlich konkretisiert werden. Dies schafft unmittelbar Rechtssicherheit und der Gesetzgeber kann sich auf das regulativ Notwendige fokussieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Notwendigkeit eines neuen Ansatzes zur Regelung digital abgewickelter Transaktionen
- 2. «Funktionale Äquivalenz» als neues rechtliches Grundprinzip
- 2.1. Inhalt eines Prinzips der funktionalen Äquivalenz
- 2.2. Etablierter Grundsatz im Transportrecht
- 2.2.1. Luftfracht: Vom Montrealer Protokoll zum WÜ und Übereinkommen von Montreal
- 2.2.2. Seefracht: Hamburger und Rotterdam Regeln
- 2.2.3. CMR-Protokoll
- 2.2.4. Eisenbahnfracht: CIM / SMGS
- 2.2.5. Deutsches Seehandelsrecht in § 516 Abs. 2 HGB/D
- 2.3. UNCITRAL Model Laws
- 2.3.1. UNCITRAL Model Law on Electronic Commerce
- 2.3.2. UNCITRAL Model Law on Electronic Signatures
- 2.3.3. UNCITRAL Model Law on Electronic Transferable Records (MLETR)
- 2.4. Funktionen von Grundprinzipien im Privatrecht
- 2.5. Das Prinzip der funktionalen Äquivalenz als anerkannter Grundsatz, der richterlich und gesetzlich eingeschränkt werden kann
- 3. Funktionale Äquivalenz in der Schweiz
- 3.1. Prinzip der funktionalen Äquivalenz in der schweizerischen Lehre
- 3.2. Umfang und Tragweite der «Funktionalen Äquivalenz» in der Schweiz
- 3.2.1. Wahrung der grundlegenden Funktionsprinzipien des geltenden Rechts
- 3.2.2. Funktionale Äquivalenz als gesetzgebungstechnischer Ansatz
- 3.2.3. Funktionale Äquivalenz als Ausdruck der schweizerischen liberalen Rechtsordnung
- 4. Zusammenfassung und Ausblick
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