Jusletter

Haftung des Fahrzeughalters für Ordnungsbussen bei unbekanntem Lenker

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Haftung des Fahrzeughalters für Ordnungsbussen bei unbekanntem Lenker, in: Jusletter 25. Juni 2018
BGer – Die Möglichkeit, für Ordnungsbussen im Strassenverkehr den im Fahrzeugausweis eingetragenen Halter zu belangen, falls sich der tatsächliche Lenker nicht ermitteln lässt, ist mit der Unschuldsvermutung vereinbar. Die entsprechende Regelung von Art. 6 des Ordnungsbussengesetzes (OBG) darf indessen mangels einer ausreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage nicht auf Unternehmen als Fahrzeughalter angewendet werden. (Urteil 6B_252/2017)

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