Jusletter

Medienförderung ist Pflicht

Die Informationsfreiheit garantiert die Verfügbarkeit von vielfältiger Information.

  • Autor/Autorin: Urs Thalmann
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Medienrecht, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit, Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit
  • Zitiervorschlag: Urs Thalmann, Medienförderung ist Pflicht, in: Jusletter 25. Juni 2018
Die Vielfalt redaktioneller Information bricht rasant zusammen, und der Markt hält diesen Zerfall nicht auf. Der Autor zeigt, wie dies den Staat verpflichtet, die Verfügbarkeit von Information aktiv zu fördern. Die Informationsfreiheit beinhaltet den Anspruch auf genügend verfügbare Informationsquellen, um sich frei eine Meinung zu bilden. Das Grundrecht könnte künftig auch gerichtlich eingefordert werden. Das geplante Gesetz über elektronische Medien füllt die Lücke nicht. Es stehen dabei der Bund und die Kantone weitgehend parallel in der Pflicht, wie der Autor in einem Beitrag aufzeigt, der am 2. Juli 2018 erscheinen wird.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Auswirkungen des Strukturwandels der Medien
  • II. Der Markt stellt nicht mehr genügend unabhängige Information bereit
  • III. Vielfältige redaktionelle Information als Voraussetzung der Informationsfreiheit
  • IV. Private und öffentliche Medien als verfassungsmässige Säulen der Informationsvielfalt
  • V. Verantwortung des Staats zur Gewährleistung der redaktionellen Information
  • VI. Gerichtliche Durchsetzung des Rechts auf Information?
  • VII. Ausblick: Form und Ziel der Medienregulierung zur Sicherung der Verfügbarkeit von Information

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