Keine Parteirechte für private Tierschutzorganisationen in Strafverfahren
BGer – Die Kantone dürfen privaten Tierschutzorganisationen keine Parteirechte in Strafverfahren zu Tierschutzdelikten einräumen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des «Dachverbandes Berner Tierschutzorganisationen» (DBT) ab. (Urteile 6B_982/2017, 6B_1060/2017)
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