Jusletter

Keine Parteirechte für private Tierschutzorganisationen in Strafverfahren

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Parteirechte für private Tierschutzorganisationen in Strafverfahren, in: Jusletter 2. Juli 2018
BGer – Die Kantone dürfen privaten Tierschutzorganisationen keine Parteirechte in Strafverfahren zu Tierschutzdelikten einräumen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des «Dachverbandes Berner Tierschutzorganisationen» (DBT) ab. (Urteile 6B_982/2017, 6B_1060/2017)

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