Pflege von Angehörigen: Präzisierung bei Betreuungsgutschriften
BGer – Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt, dem werden bei der Rentenberechnung Betreuungsgutschriften angerechnet. Das ist jedoch nicht zulässig, wenn die betreute Person in einem Pflegeheim lebt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 9C_377/2017)
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