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Die Schweiz und die EU passen ihr Versicherungsabkommen an

Jurius
Rechtsgebiete:

Bilaterale Abkommen CH-EU, Privatversicherungsrecht

Zitiervorschlag: Jurius, Die Schweiz und die EU passen ihr Versicherungsabkommen an, in: Jusletter 9. Juli 2018

Die Schweiz und die EU passen ihr seit 1989 bestehendes Direktversicherungsabkommen an neue regulatorische Anforderungen an. Der Gemischte Ausschuss mit Vertretern beider Seiten hat die Änderungen am 3. Juli 2018 beschlossen und in Kraft gesetzt. Damit entspricht das Abkommen auch künftig den Bedürfnissen der Schweizer Versicherungswirtschaft.


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