Unfall während Fahrprüfung: Staat trägt keine Verantwortung
BGer – Das Bundesgericht hat einer Fahrschule die Entschädigung für ein Auto verweigert, das während einer Fahrprüfung in einen Unfall verwickelt worden war. Die Fahrschule hatte geltend gemacht, dass die Nachlässigkeit des Prüfungsexperten zum Unfall beigetragen habe und deshalb der Kanton für den Schaden aufkommen müsse. (Urteil 2C_94/2018)
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