Aufenthaltsrecht auf Basis des Rechts auf Privatleben
BGer – Das Bundesgericht konkretisiert seine Praxis zur Beurteilung eines Anwesenheitsrechts von ausländischen Personen allein gestützt auf das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es hat den Anspruch eines argentinischen Staatsangehörigen auf Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung bejaht, der seit rund 10 Jahren in der Schweiz lebt und perfekt integriert ist. (Urteil 2C_105/2017)
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