FINMA veröffentlicht teilrevidiertes Rundschreiben «Video- und Online-Identifizierung»
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle an die technologischen Weiterentwicklungen an. Für die erforderlichen Anpassungen erhalten die Marktteilnehmenden eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare