Keine Amtshilfe in Steuersachen an Frankreich
BVGer – Ein Amtshilfeersuchen der französischen Steuerbehörde, das gestützt auf Listen mit mehreren Tausend Kontonummern von mutmasslich in Frankreich steuerlich ansässigen Personen gestellt wurde, erfüllt die Anforderungen an ein zulässiges Amtshilfeersuchen nicht. Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass keine Amtshilfe geleistet werden darf. (Urteil A-1488/2018)
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