Jusletter

Praxisänderung bei Familiennachzug

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Menschenrechte, Ausländer- und Asylrecht, EMRK
  • Zitiervorschlag: Jurius, Praxisänderung bei Familiennachzug , in: Jusletter 13. August 2018
BVGer – Das aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) abgeleitete Recht auf Familiennachzug erlischt nicht, wenn das anspruchsberechtigte Kind im Lauf des Verfahrens volljährig wird. Diese Lockerung der Rechtsprechung orientiert sich an den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und hat auch verfahrensrechtliche Auswirkungen. (Urteil F-3045/2016)

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