Recours partiellement admis pour le satiriste de La Tuile
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Pierre-André Marchand, Chefredaktor der satirischen Zeitschrift La Tuile, teilweise gutgeheissen. Die Zeitschrift publizierte einen Schmähbeitrag über die Nationalrätin Isabelle Chevalley (PVL/VD). Letztere erhält Recht bezüglich der ihr auferlegten Entschädigungszahlungen. (Urteile 6B_938/2017, 6B_945/2017) (as)
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