Jusletter

Steuern: Amtshilfe an Indien trotz gestohlener Daten zulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Steuerrecht, Datenschutz, Ausländisches Recht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Steuern: Amtshilfe an Indien trotz gestohlener Daten zulässig, in: Jusletter 13. August 2018
BGer – Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf Indien Amtshilfe in Steuersachen leisten, auch wenn das Ersuchen möglicherweise auf den gestohlenen Daten von Hervé Falciani basiert. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 2C_648/2017)

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