Anwalt darf bei psychiatrischer Begutachtung nicht anwesend sein
BGer – Ein Beschuldigter hat kein Anrecht darauf, dass sein Verteidiger bei einem Gespräch für eine psychiatrische Begutachtung anwesend sein und Fragen stellen darf. Das hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde eines Mannes abgewiesen. (Urteil 1B_520/2017)
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