Kettensägen-Angreifer befindet sich in stationärer Behandlung
BGer – Der 52-Jährige, der im Sommer 2017 mit einer Kettensäge Angestellte einer Versicherung in Schaffhausen angriff, befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Er erhält eine medikamentöse Zwangsbehandlung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor. (Urteil 1B_380/2018)
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