Rechtliches Gehör verletzt: über Verwahrung neu entscheiden
BGer – Das Obergericht des Kantons Zürich muss über die Verwahrung eines Straftäters wegen Verletzung seines rechtlichen Gehörs neu entscheiden. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Betroffenen teilweise gut. Das Obergericht wird für die Neubeurteilung zusätzliche Akten beiziehen müssen, die bisher nur dem psychiatrischen Gutachter vollständig vorgelegen haben. (Urteil 6B_56/2018)
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