Jusletter

Keine Entschädigung wegen Begrenzung von Zweitwohnungen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Eigentumsgarantie, Übriges Verfassungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Keine Entschädigung wegen Begrenzung von Zweitwohnungen, in: Jusletter 3. September 2018
BGer – Die mit der Volksabstimmung vom 11. März 2012 in die Verfassung aufgenommene Begrenzung des Baus von neuen Zweitwohnungen gibt Grundeigentümern in betroffenen Gemeinden in aller Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Immobilienfirma aus dem Kanton Wallis ab. (Urteil 1C_216/2017)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.