Keine Entschädigung wegen Begrenzung von Zweitwohnungen
BGer – Die mit der Volksabstimmung vom 11. März 2012 in die Verfassung aufgenommene Begrenzung des Baus von neuen Zweitwohnungen gibt Grundeigentümern in betroffenen Gemeinden in aller Regel keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Immobilienfirma aus dem Kanton Wallis ab. (Urteil 1C_216/2017)
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