Mord von Zollikon ZH: Sohn erhält Teil des Nachlasses der Eltern
BGer – Ein heute 34-Jähriger, der 2014 in Zollikon ZH seine Eltern ermordete, ist wegen seiner Tat erbunwürdig. Dies hält das Bundesgericht in einem Urteil fest. Dennoch wird der Mann durch einen Vertrag einen Teil des Nachlasses seiner Eltern bekommen. (Urteil 6B_1091/2017)
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