Bundesrat setzt revidiertes Arbeitszeitgesetz und AZG-Verordnung in Kraft
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. August 2018 das vom Parlament revidierte Arbeitszeitgesetz (AZG) zusammen mit der totalrevidierten AZG-Verordnung (AZGV) auf den Fahrplanwechsel vom 9. Dezember 2018 in Kraft gesetzt. Diesen Bestimmungen untersteht das Personal der öffentlichen Verkehrsunternehmen. Sie erleichtern ein flexibles Arbeiten zu wechselnden Tageszeiten sowie am Wochenende bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmenden.
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