Unregelmässigkeiten beim Erstellen von IV-Gutachten in Genfer Klinik
BGer – Der Anspruch einer Versicherten auf IV-Leistungen, deren Antrag gestützt auf das psychiatrische Gutachten einer Genfer Klinik abgewiesen wurde, muss neu geprüft werden. Das Bundesgericht heisst das Revisionsgesuch der Betroffenen gut, nachdem der «Abteilung Expertisen» der fraglichen Klinik wegen Mängeln bei der Erstellung von mehreren Gutachten für drei Monate die Betriebsbewilligung entzogen worden ist. (Urteil 9F_5/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare