Kein Geld zurück nach verunglückter Oldtimer-Restauration
BGer – Der Eigentümer eines Jaguars aus den 50er-Jahren erhält kein Geld zurück, obwohl sein Oldtimer nach einer Renovation für rund CHF 145'000 von einem Spezialisten als «Wrack» bezeichnet wurde. Dies hat das Bundesgericht entschieden. (Urteil 4A_245/2018)
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