Kein Erlass der Verfahrenskosten für verurteilten IS-Helfer
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat das Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten eines im März 2017 verurteilten IS-Helfers abgewiesen. Dem Iraker wurden Kosten in der Höhe von rund CHF 50'000 auferlegt. (Urteil SK.2018.39)
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