Jusletter

Die Revision des Datenschutzgesetzes aus europarechtlicher Sicht

  • Autor/Autorin: Nula Frei
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Europarecht und Internationales Recht
  • Zitiervorschlag: Nula Frei, Die Revision des Datenschutzgesetzes aus europarechtlicher Sicht, in: Jusletter 17. September 2018
Eines der Ziele der laufenden Totalrevision des Datenschutzgesetzes ist es, das schweizerische Recht an das Datenschutzrecht der Europäischen Union und des Europarates anzupassen. Gleichwohl ist die konkrete Relevanz des Europäischen Datenschutzrechts rechtlich und politisch umstritten. Der vorliegende Beitrag analysiert erstmals eingehend aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, inwiefern dieses Europäische Datenschutzrecht für die Schweiz relevant ist und im Zuge der Totalrevision beachtet werden muss oder soll, und nimmt in einem zweiten Schritt einen Vergleich zwischen dem DSG-Entwurf des Bundesrates sowie eben jenen europäischen Vorgaben vor.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Übersicht über das Europäische Datenschutzrecht
  • 1. EU: Datenschutz-Grundverordnung und Richtlinie zum Datenschutz in der Strafverfolgung
  • 2. Europarat: Revidierte Datenschutzkonvention Nr. 108
  • III. Die Relevanz des Europäischen Datenschutzrechts für die Schweiz
  • 1. Völkervertragsrechtliche Übernahmepflicht der Europaratskonvention Nr. 108 und Richtlinie 2016/680
  • 2. Zur Relevanz der Datenschutz-Grundverordnung für die Schweiz
  • a. Keine schengenrechtliche Übernahmepflicht
  • b. Relevanz für den Gesetzgeber
  • c. Extraterritoriale Anwendbarkeit auf Sachverhalte in der Schweiz
  • a. Extraterritoriale Anwendung auf Schweizer Datenbearbeiter
  • b. Anwendbarkeit auf Datensubjekte in der Schweiz
  • c. Durchsetzung
  • 3. Zwischenfazit
  • IV. Der DSG-Entwurf aus europäischer Perspektive
  • 1. Grundsätze der Datenbearbeitung
  • a. Im Prinzip gleicher Regelungsansatz
  • b. Einwilligung: Unterhalb der DSGVO-Standards
  • 2. Pflichten der Verantwortlichen
  • a. Teilweise gleicher Standard…
  • b. … teilweise deutliche Unterschreitung
  • 3. Individuelle Rechte
  • a. Ähnliches Ergebnis trotz anderer Regelungssystematik
  • b. Kein Recht auf Datenportabilität
  • 4. Durchsetzung: Verbesserung, aber unterhalb der DSGVO-Standards
  • V. Schluss

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