Jusletter

Indemnité confirmée pour un ex-employé des HUG

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Öffentliches Dienstrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Indemnité confirmée pour un ex-employé des HUG, in: Jusletter 24. September 2018
BGer – Ein ehemaliger Mitarbeiter der Universitätsspitäler Genf (HUG) erhält eine Entschädigung im Umfang eines zweijährigen Gehalts. Er wurde aufgrund von Vorwürfen wegen sexueller Belästigung von Patienten entlassen und von den Gerichten freigesprochen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der HUG zurückgewiesen. (Urteil 8C_78/2018) (dr)

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