Jusletter

Kein Beschwerderecht für TV-Unternehmen beim Catch-up-TV

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Medienrecht, Urheberrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein Beschwerderecht für TV-Unternehmen beim Catch-up-TV, in: Jusletter 24. September 2018
BVGer – Fernsehstationen sind nicht berechtigt, den von den Verwertungsgesellschaften und Nutzerverbänden ausgehandelten Entschädigungstarif beim zeitversetzten Fernsehen vor Gericht anzufechten. Das Bundesverwaltungsgericht tritt daher auf die Beschwerde von 23 Sendeunternehmen nicht ein. (Urteil B-1714/2018)

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