Jusletter

«...bei der Frage der Menschenrechte gibt es keinen bilateralen Weg»

  • Autor/Autorin: Mirjam Werlen
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Völkerrecht, Menschenrechte, Grundrechte, Politische Rechte
  • Zitiervorschlag: Mirjam Werlen, «...bei der Frage der Menschenrechte gibt es keinen bilateralen Weg», in: Jusletter 1. Oktober 2018
Die «Selbstbestimmungsinitiative» verankert den Vorrang des Verfassungs- gegenüber dem Völkerrecht, worauf Art. 56a Abs. 2 des Initiativtexts (IT) Rechtsfolgen dieser Vorrangregel normiert (bis hin zu einer Kündigungspflicht von völkerrechtlichen Verträgen). Der in Art. 5 Abs. 4 IT verankerte Geltungsvorrang hängt zusammen mit Art. 190 IT (Anwendungsvorrang). Schliesslich legt die Übergangsbestimmung in Art. 197 Ziff. 12 IT ein umfassendes Rückwirkungsgebot fest. Bei einer Annahme der Initiative drohen zahlreiche Rechtsunsicherheiten, negative aussenpolitische und ökonomische Auswirkungen und eine Beeinträchtigung des Menschenrechtssystems des Europarates.

Inhaltsverzeichnis

  • A.  Der Initiativtext
  • B. Auswirkungen der Initiative auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz: veränderte Normenhierarchie–Systemwechsel im Verhältnis von Bundesverfassungsrecht und Völkerrecht–Rückwirkungsgebot
  • C. Neue Unsicherheiten für die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz
  • D. Die Bedeutung der Strassburger Rechtsprechung für die Schweiz
  • E. Die «Selbstbestimmungsinitiative»: Rechtsunsicherheit ist vorprogrammiert

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