L'adresse privée d'une juge peut être tenue secrète
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Genfer Anwalts abgewiesen, der die Herausgabe der Privatadresse der Gerichtspräsidentin verlangte. Der Rechtskundige war der Ansicht, diese Information könne einen Ausstand begründen. (Urteil 1C_290/2018) (as)
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