Jusletter

Mindestfallzahlen bei operierenden Ärztinnen und Ärzten sind zulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Ausübung von Gesundheitsberufen, Berufspolitik, Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Mindestfallzahlen bei operierenden Ärztinnen und Ärzten sind zulässig, in: Jusletter 1. Oktober 2018
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich, der für bestimmte operative Eingriffe Mindestfallzahlen vorsieht. Die Mindestfallzahlen dienen der Qualitätssicherung und können per 1. Januar 2019 eingeführt werden. (Urteil C-5603/2017)

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