Mindestfallzahlen bei operierenden Ärztinnen und Ärzten sind zulässig
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Regierungsratsbeschluss des Kantons Zürich, der für bestimmte operative Eingriffe Mindestfallzahlen vorsieht. Die Mindestfallzahlen dienen der Qualitätssicherung und können per 1. Januar 2019 eingeführt werden. (Urteil C-5603/2017)
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