Walliser Justiz bewilligt zu unrecht Wegzug von Mutter mit Kindern
BGer – Die Walliser Justiz hat einer Mutter während eines hängigen Scheidungsverfahren zu unrecht erlaubt, mit den abwechselnd mit dem Vater betreuten Kindern in den Kanton Bern zu ziehen. Eigentlich hätte das Gericht die aufschiebende Wirkung gewähren müssen, wie das Bundesgericht festhält. (Urteil 5A_665/2018)
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