Kabotage bei Flixbus: Strafgericht Basel-Stadt stützt Strafbescheid des BAV
Ein Fernbus-Unternehmen ist im Rahmen der Zumutbarkeit dafür verantwortlich, dass das Kabotageverbot bei grenzüberschreitenden Fernbus-Reisen eingehalten wird. Das Strafgericht Basel-Stadt hat in einem Urteil einen entsprechenden Strafbescheid des Bundesamts für Verkehr BAV gegen die FlixBus Group gestützt. FlixBus DACH GmbH wurde zu einer Busse von CHF 3000 verurteilt.
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