FINMA-Rüge an Freiburger Kantonalbank abgeschwächt
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Freiburger Kantonalbank (FKB) im Zusammenhang mit einer von der FINMA festgestellten Verletzung der Aufsichtspflichten teilweise gutgeheissen. Der Fall geht auf das Debakel um die Vorsorgeeinrichtung der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) zurück. (Urteil B-645/2016 )
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