Jusletter

Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

Urteil des Deutschen Bundesgerichtshof VI ZR 233/17 vom 15. Mai 2018

  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Datenschutz, Zivilprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Ursula Uttinger, Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess, in: Jusletter 1. Oktober 2018
Eine Videoaufzeichnung kann trotz Verstoss gegen die informationelle Selbstbestimmung als Beweismittel in einem Zivilprozess verwertet werden. Das Urteil stellt aber keinen Freipass für die Nutzung von Dashcams dar. Vielmehr muss jeder Fall einzeln beurteilt werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Entscheid
  • II. Tatbestand
  • III. Entscheidgründe
  • A. Vorinstanzen
  • B. Abwägung des Senates
  • IV. Fazit
  • V. Kommentar

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.