Grobe Verkehrsverletzung: Mit 40 km/h zu viel durch Baustelle
BGer – Ein Autofahrer begeht eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln, wenn er mit über 80 km/h statt der signalisierten Limite von 40 km/h an einer Baustelle vorbeifährt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft gutgeheissen. (Urteil 6B_672/2018)
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