Une plainte pour faire pression n'est pas forcément abusive
BGer – Das Bundesgericht hat der Berufung eines Genfer Garagisten stattgegeben, der verurteilt wurde, weil er eine Beschwerde gegen einen ehemaligen Mitarbeiter eingereicht hatte, der zuvor verschiedene Ansprüche geltend machte. Je nach den Umständen stellt eine solche Beschwerde nicht notwendigerweise ein missbräuchliches Druckmittel dar. (Urteil 6B_415/2018) (dr)
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